Dr. Markus Artz informiert Senioren Union über Neuregelungen im Erbrecht

Monika Artz, die Vorsitzende der Senioren Union, hatte zu einer Vortragsveranstaltung über Erbrecht öffentlich eingeladen. Gekommen sind Zuhörerinnen und Zuhörer, die ganz persönliche Fragen mitbrachten. Dr. Markus Artz, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker, hatte ein Manuskript mitgebracht, an Hand dessen auch die Zuhörer zu Hause mit der komplizierten Materie sich weiter beschäftigen können. Seine erste Frage: „Was ist ein Vermächtnis?“  fand lebhaftes Interesse, weil ein Vermächtnis bis zu 20.000 Euro Erbschaftsteuer frei ist. Es kann beliebigen Personen oder Organisationen vermacht werden. Interessant waren vor allem Probleme, die eintreten, wenn nicht ein Erbe, sondern eine Erbengemeinschaft aus Kindern und evtl. auch Großeltern besteht. Wie kann der Erblasser Streitigkeiten über sein Erbe vermeiden? Was passiert, wenn mehrere handschriftliche gültige Testamente aus unterschiedlichen Lebensabschnitten vorhanden sind? Sind Geschiedene erbberechtigt? Was ist ein Pflichtteil? Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist? Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht? Alle Fragen wurden ausgiebig beantwortet.

Monika Artz dankte ihrem Sohn für seine klaren Auskünfte auf die oft sehr persönlich gestellten Fragen. Die Veranstaltung fand im Antonius Hof, dem Weingut Toni Reif in Moselweiß statt, wo ein liebevoller Service angeboten wurde. Aus der ehemaligen Scheune ist ein ansprechender Raum entstanden, der mit viel Phantasie originell eingerichtet ist. Angeboten werden eigene Weine und leckere Kleinigkeiten.