Die CDU-Stadtratsfraktion hat die von der Verwaltung im Dezember 2023 vorgestellte Änderung der Bewohnerparkgebühren von Beginn an abgelehnt. Diese Kritik bleibt auch nach der Reduzierung des Faktors 0,55 Euro auf 0,45 Euro und der Mindestgebühr von 120 Euro auf 100 Euro.
Die Stadt werde, so Fraktionschef Stephan Otto, durch die Änderung des Landesrechts genötigt, die Gebühren zu erhöhen, Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Denn ohne Anpassung drohe das Land mit Sanktionen. Rudolf Kalenberg ergänzt, dass es ein falsches Signal sei, wenn die Landesregierung in der aktuellen Situation im Land veranlasse, dass noch eine Belastung mehr auf die Schultern der Menschen gepackt werde. Dies treffe direkt viele Bewohner der Stadt, die ein Auto brauchen, aber dort wohnen, wo es kaum oder keine Garagen und private Stellflächen gibt, oder die nach auswärts pendeln müssen, wohin kein Bus und Zug fährt. Gleichzeitig verschwinden still und leise immer mehr Stellflächen gerade in den ohnehin gebeutelten Stadtteilen für Radwegmarkierungen, für Bäume oder freie Sicht. Die Stadt müsse auf jeden Fall viel mehr Zonen für reines Anwohnerparken ausweisen.
Nach der Änderung des Landesrechts im März 2023 ist Koblenz eines der ersten Zentren im Land, in welchem eine Erhöhung der Gebühren umgesetzt wird. Dies begründet ein hohes Medieninteresse, durch welches sich die CDU-Fraktion in ihrer Kritik bestätigt sieht. Andere Städte werden, so die Erwartung, ihre vergleichbaren Planungen deshalb sicherlich noch einmal überdenken. Der große Unmut in der Bevölkerung sei Ausdruck von wirtschaftlichen Ängsten, aber auch von einer Verärgerung über die erneute Verteufelung des Autos.
Kalenberg weist darauf hin, dass die Anpassung der Bewohnerparkgebühren eine Maßnahme der Verwaltung außerhalb der Kompetenzen des Stadtrates ist. Zwar mag eine Gebühr für das Anwohnerparken von bisher 30 Euro pro Jahr heute als zu gering anzusehen sein. Dennoch fordert die CDU weiterhin eine zeitliche Staffelung sowie eine deutliche Reduzierung der anvisierten Erhöhung.
Die Größe eines Fahrzeugs sei zwar, weil öffentlicher Raum in Anspruch genommen wird, ein objektives Kriterium für die Bemessung von Bewohnerparkgebühren. Allerdings ist es als einziges Kriterium ungeeignet; nicht nur Familien mit einem für sie nötigen Fahrzeug werden benachteiligt, auch Handwerker und andere.
„Wir kennen“, so Stephan Otto, „die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom Juni 2023 zu der Regelung in Freiburg, dass Kriterien für die Gebühren für Bewohnerparkausweise sich auf die Zwecke Kostendeckung und Vorteilsausgleichs beschränken müssen; klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Zwecke dürfen nicht herangezogen werden. Die neue Landesverordnung nennt aber bereits neben der Größe des parkenden Fahrzeugs mögliche weitere Kriterien: die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder Halter, die Lage der Parkmöglichkeit, mögliche Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, und weitere Kriterien sind möglich. Die CDU-Fraktion erwartet daher eine deutliche Modifizierung der Regelungen.“
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