Der eklatante Rechtsverstoß bei der Ernennung des OLG-Präsidenten durch den SPD-Landes-Justizminister verschlägt vielen Menschen die Sprache. Hier fehlen einem wirklich die Worte. Wie will die Landesregierung, wie will der SPD-Ministerpräsident von den Bürgerinnen und Bürgern noch rechtmäßiges Verhalten einfordern, wenn sie selbst rechtswidrig handeln? Es genügt der SPD nicht, dass das Bundesverfassungsgericht einen Verfassungsbruch bei der Ernennung von Präsident Bartz rügt, im Gegenteil: dem Mitbewerber wird zugemutet, den kompletten Instanzenweg zu gehen, um zu seinem Recht zu kommen. Und zur Krönung muss konstatiert werden, dass der SPD-Landesjustizminister kein Unrechtsbewusstsein zeigt. Was muss noch passieren, damit Herr Bamberger von seinem Amt zurück tritt? In jeder Firma hat rechtswidriges Verhalten personelle Konsequenzen, nicht so bei der Landesregierung. Hier wird geduldet, dass dem Justizminister von den zwei höchsten Bundesgerichten ein Verfassungsbruch attestiert wird!
Dass zuvor zwei rheinland-pfälzische Gerichte Entscheidungen im Sinne des Justizministeriums gefällt haben kann nicht als Argument für den Justizminister gelten, sondern spricht gerade gegen eine Regierung, die nach Scheckheftmanier regiert.
Was muss sich im Hintergrund abspielen, damit solche Entscheidungen gefällt werden? Nimmt die Landesregierung nicht nur auf die Kommunen und ihre Investitionsentscheidungen bestimmenden Einfluss? Dass die SPD-Landesregierung durch die in den letzten Jahren praktizierte Zuschusspolitik die Investitionen in den Kommunen erheblich mitbestimmt und damit Artikel 28 des Grundgesetzes untergräbt ist leider eine Tatsache, die schon häufig moniert wurde. Ist das nur die Spitze des Eisbergs?
Angela Keul-Göbel



