Vom 11. Mai 2009 bis 05. Juni 2009 öffnet die Stadt Koblenz ihr Briefwahlbüro.
Jede wahlberechtigte Koblenzerin und jeder wahlberechtigte Koblenzer, die/der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl sind inzwischen bürgerfreundlicher gestaltet worden. So müssen die Wahlberechtigten neuerdings die Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben. Ebenfalls neu ist, dass der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen kann für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings schriftlich nachweisen und darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen beim Ordnungsamt, Abt. Wahlen, schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt, Abt. Wahlen, Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz zu übersenden oder dort abzugeben. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies kann auch per E-Mail an folgende Adresse: wahlen@stadt.koblenz.de geschehen oder über einen Eintrag in das Online-Angebot der Stadt Koblenz unter www.koblenz.de, das ab dem 11.05.2009 zur Verfügung stehen wird. Auch eine persönliche Vorsprache – allerdings nicht telefonisch – bei den eingerichteten Briefwahlbüros der Stadtverwaltung ist möglich.
Zur Abgabe der Stimme direkt vor Ort wird ein Briefwahlbüro beim Ordnungsamt in der Ludwig-Erhard-Straße 2 in Koblenz-Rauental eingerichtet. Eine Außenstelle wird es im Bauberatungszentrum (BauBZ), Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz geben.
Tägliche Öffnungszeiten sind für den Standort
Ordnungsamt:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
BauBZ:
Montag, Mittwoch: 07.30 – 17.00 Uhr
Dienstag, Freitag: 07.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 18.00 Uhr.
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingehen. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl – das ist Freitag, der 5. Juni 2009 – 18.00 Uhr, beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.


